Ferienbetreuung
Neusiedl am See

Ihre Kinder sind bei uns gut aufgehoben

Mit unserem Angebot möchten wir berufstätige Eltern aus Neusiedl am See und der näheren Umgebung entlasten. Der Verein „Neusiedler Kids Club“ organisiert jedes Jahr in den ersten 5 Wochen der Sommerferien eine abwechslungsreiche und spannende Ferienbetreuung. Unsere hochqualifizierten BetreuerInnen gewährleisten eine optimal Betreuung Ihrer Kinder in den Sommerferien.

Gruppengröße

Unsere BetreuerInnen kümmern sich um eine Gruppe von 20 bis 35 Kindern. Koordiniert werden die zwei bis drei BetreuerInnen von einer pädagogischen Leitung. 

Durch diese Gruppengröße können wir Ihr Kind optimal und individuell betreuen. 

Altersgerecht

Wir betreuen in den Sommerferien Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren. 

Damit auch wirklich jeder auf seine Kosten kommt, versuchen wir altersadäquate Schwerpunkte mit Ihren Kindern zu setzen.

Verpflegung

Bei uns werden Ihre Kinder rundum bestens versorgt. Bei uns gibt es All Inklusiv. Wir starten mit einem gemeinsamen Frühstück. Das Mittagessen wird in die Neue Mittelschule in Neusiedl am See geliefert. Bei Ganztagesausflügen erhalten die Kinder ein Lunchpakt.

Nachmittags gibt es eine Jause und sollte zwischendurch der Hunger kommen gibt es natürlich ausreichend gesunde Snacks.

Unverträglichkeiten und Allergien werden von uns in Absprache mit den Eltern berücksichtigt.

Anmeldung

Die Ferienbetreuung kann wochenweise in Anspruch genommen werden. Sie können Ihr Kind für die Ferienbetreuung in Neusiedl am See anmelden. Füllen Sie einfach das Anmeldeformular aus und wir setzen uns gerne mit ihnen in Verbindung.

Ferienbetreuung 2024

In den ersten 5 Wochen der Sommerferien organisieren wir wieder unsere Ferienbetreuung in der „Neuen Mittelschule“ Neusiedl am See.

Die Ferienbetreuung ist wochenweise buchbar. 

Zeitraum 2024:

  • 01. Juli bis 05. Juli
  • 08. Juli bis 12. Juli
  • 15. Juli bis 19. Juli
  • 22. Juli bis 26. Juli
  • 29. Juli bis 02. August

Die Betreuung findet von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Neuen Mittelschule in Neusiedl am See, Sportzentrum 3 statt.

Selbstverständlich können Sie Ihr Kind auch später bringen oder früher abholen – ausgenommen an Ausflugstagen. Wenn die Kinder nicht im Haus sind, so sind die Betreuerinnen jederzeit über das Handy unter 0681/20889312 erreichbar. 

Kosten

Die Kosten beinhalten Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Jause), sämtliche Eintritte, Bastelmaterialien, Workshops udgl.

ACHTUNG:
Die Anmeldung ist erst gültig, wenn Sie von uns eine Bestätigung der Buchung per Mail bekommen.

Bedingungen

Stornobedingungen

Wir weisen darauf hin, dass die Anmeldung verbindlich ist. Sollte ihr Kind die gebuchte Betreuungsdauer nicht in Anspruch nehmen können, werden  ausnahmslos Stornogebühren fällig!

  • ab 01. Mai: 50% der Gesamtkosten
  • ab 01. Juni: 100% der Gesamtkosten

Wir bitten um Kenntnisnahme, dass der gebuchte Platz, sollte das Betreuungsgeld bis 31. Mai nicht auf unserem Konto eingelangt sein, nicht garantiert werden kann.

Bankverbindung

Neusiedler Kids Club
IBAN: AT85 4300044519020000
BIC: VBOEATWW – VolksbankWien AG, Neusiedl am See

Stornoversicherung

Zwischen Anmeldung und Beginn der Ferienbetreuung kann immer etwas Unvorhergesehenes passieren. Schützen Sie Ihre Investition, HanseMerkur erstattet Ihnen 100% der vertraglich geschuldeten Stornokosten, z.B. wenn Ihr Kind erkrankt (ärztliches Attest erforderlich) und die Ferienbetreuung nicht in Anspruch nehmen kann.

Für den Abschluss der Versicherung einfach hier klicken und los geht’s! Bei Fragen zum Produkt bzw. Buchungsabschluss können Sie sich gerne an 01/7104840150 wenden!

Leistungsübersicht | Bedingungen

Hausordnung

Die Ferienbetreuung findet vorwiegend in den Räumlichkeit der „Neuen Mittelschule Neusiedl am See“ statt. Die Schul- und Hausordnung der Neuen Mittelschule bildet somit einen integrierenden Bestandteil der Anmeldung zur Ferienbetreuung.

Versicherung/Haftung

Die Teilnahme am Sommercamp des Neusiedler Kids Club erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Der/Die Erziehungsberechtigte nimmt im Namen des Minderjährigen zur Kenntnis, dass der Veranstalter keine Haftung für Unfälle übernimmt, und hat selbständig für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Verein haftet für eine ordnungsgemäße Betreuung der Kinder. Für Diebstähle bzw. Sachschäden während der Betreuung kann keine Haftung übernommen werden.

Krankheit

Sollte das Kind aufgrund einer Verletzung oder Erkrankung während des Sommercamps nicht mehr teilnehmen können, ist das Kind ehestmöglich vom Erziehungsberechtigten abzuholen, da die Aufsichtspflicht nicht mehr durchgehend erfüllt werden kann. Bereits geleistete Zahlungen können nicht rückerstattet werden.

Mobiltelefone und Wertgegenstände

Um Verlust/Beschädigung an Wertgegenständen vorzubeugen und auch die Kommunikation innerhalb der Gruppe zu fördern, gilt folgendes: Mobiltelefone dürfen mitgenommen werden, allerdings soll die Verwendung die Ausnahme darstellen.
Für persönliche (Wert-)Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden. Sollte ein Gegenstand gefährlich oder unpassend sein (z.B. Messer, spitzer Gegenstand), behält sich das Betreuerteam vor, diesen bis zum Ende des gebuchten Sommercamps zu verwahren und an den/die Erziehungsberichtigte/n zu übergeben.

Fotos/Videos

Es wird darauf hingewiesen, dass während des Sommercamps Fotos bzw. Videos gemacht werden und veröffentlicht werden können. Der/Die Erziehungs- bzw. Aufsichtsberechtigte stimmt dem zu.

Aufsichtspflicht/Vorbehalt

Die Aufsichtspflicht beginnt mit persönlicher Übergabe des Kindes an das Betreuerteam und endet mit persönlicher Übergabe durch das Betreuerteam an eine/n Erziehungsberechtigte/n. Bei ständigen bzw. groben Verstößen können Kinder vorzeitig nach Hause geschickt werden. Die entstehenden Kosten (einschließlich Begleitperson) sind vom Erziehungsberechtigen zu tragen.

Zur Kenntnisnahme

Wir behalten uns das Recht vor, den Betreuungsvertrag bezogen auf einzelne Kinder vorzeitig aufzulösen, falls von diesen eine Gefahr für die anderen Kinder ausgeht bzw. sich diese in die Gruppe nicht integrieren können. Die Beurteilung über die Voraussetzungen für eine derartige vorzeitige Vertragsbeendigung obliegt den BetreuerInnen.